Autor: Gerd Ritter
Das vorliegende ATH-1 für das Cockpitpersonal des Betriebes Verkehrsflug der INTERFLUG war eine der letzten Neuerarbeitungen des Flugbetriebes und wurde erst zum 2. Februar 1989 in Kraft gesetzt. Das ATH-1 beinhaltet die aufgrund der Vorschriften und aktuellen Erfordernisse erstellten Programme für die Ausbildung, Qualifikationserhaltung, Wiedererlangung der Qualifikation, der Überprüfung und Umschulung auf einen anderen Flugzeugtyp erforderlichen Programme für das Cockpitpersonal. Nach der 2. Ausgabe war dann ab Mitte 1989 unter 2.2.2 Seite 44 auch der neue A-310 mit all seinen Programmen enthalten.
Neben der normalen Type Rating Ausbildung (Musterberechtigung) bei Neu- oder Umschulungen beinhaltet das ATH-1 auch spezielle Berechtigungen, wie die Langstreckenflugberechtigung, die Einweisungsberechtigung, die Lehrberechtigung und die Prüfflugberechtigung. Obwohl eine IFR-Berechtigung in der ATPL enthalten ist, gab es für bestimmte Betriebsstufen (AOM – Aerodrom Operating Minima) gesonderte Ausbildungen und Eintragungen in der Lizenz (siehe Seite „Lizenzen“), entsprechend den ICAO-All-Weather-Kategorien, wobei INTERFLUG nur auf der IL-62 und dem A-310 für Flüge bis zur Betriebsstufe II 30/400 – S250/200 (IL-62) ausbildete. Für den A310 wurde diese Ausbildung bereits zusammen mit dem „Type Rating Course“ in Toulouse absolviert, wofür es extra ein „certificate of course completion“ gab (siehe Seite „Zeugnisse“). Der A310 war zudem für vollautomatische Landungen bis zur Kategorie II ausgerüstet und zugelassen. (Autothrust and Autoland). Die Kategorie III war nicht möglich, da man dazu u.a. 3 Autopiloten und drei Kreiselsysteme (IRU) benötigt hätte. In der Kategorie II darf dagegen sogar noch mit manual thrust angeflogen werden.
Das ist noch relativ gute Sicht, auch dank FALS, still above CAT II
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Die Ausbildung ist jeweils in verschiedene Etappen eingeteilt und beginnt immer mit einer Bodenausbildung, wird dann meist mit einer Simulatorausbildug und schließlich mit der Flugausbildung fortgesetzt, was von Typ zu Typ etwas unterschiedlich ausfällt. Abgeschlossen werden alle Ausbildungsetappen mit Prüfungen und enden schließlich mit dem sogenannten Type Rating Check (das ersehnte „Check out“) durch einen Fluglehrer mit staatlichem Prüfungsrecht. (heute: TRE – Type Rating Examiner)
Da bei der INTERFLUG auch noch Navigatoren und Bordingenieure zum Einsatz kamen, verläuft die Ausbildung und die Prüfung bei denen ganz ähnlich nach gesonderten Programmen. Außerdem wurden auch Flugdienstberater (für das Vorflugbriefing der Besatzungen) und auch Frachtflugbegleiter ausgebildet, geprüft und lizenziert.
Am Ende des ATH-1 findet man dann noch eine Reihe von jeweils zutreffenden Formularen zur Dokumentation der Ausbildungsetappen und zur Vorlage bei der Lizenzbehörde, was in der DDR die HVZL war.
Für das Kabinenpersonal gab es einen Extra-Band des ATH. |