Die alte INTERFLUG im www Historische Betrachtungen zur einstigen DDR-Fluggesellschaft INTERFLUG |
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Autor: Gerd Ritter, Wolfgang Hakansson | 08.06.2017 |
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Auf diesen Seiten wollen wir einige der in der DDR ausgestellten
Lizenzen (Erlaubnisse und Berechtigungen) in der zivilen Luftfahrt der ehemaligen DDR vorstellen.
Das Lizenzwesen hatte, wie in jedem anderen Land der Welt auch, seine eigenen Vorschriften und
Regeln. Ab 1980 waren die Lizenzen der DDR strikt nach den Richtlinien der ICAO gehalten (Umfang
und Farbcode). Alle Piloten bekamen dann nach der Vereinigung in einer Zusatzausbildung mit Prüfung in Sachen Luftrecht die bundesdeutschen Lizenzen ausgehändigt, die natürlich bestens bekannt sind und darum hier nicht aufgeführt werden
müssen. Diese Seite ist vielleicht interessanter, wie es auf den ersten Blick erscheinen
mag, denn Erlaubnisse erzählen durchaus auch ein Stück Luftfahrt-Geschichte.
Um rechtliche Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir betonen, dass alle hier ausgestellten Lizenzen/Dokumente mit der Genehmigung der jeweiligen Besitzer auf unserer Seite verwendet werden. |
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Umschlagseite der Erlaubnis für Verkehrsflugzeugführer (ATPL) nach den Empfehlungen der ICAO, wobei der grüne Farbcode für "Airline Transport Pilot Aeroplane" stand. | |||||||||||
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Auf Seite 1 die dreisprachige Bezeichnung
der Erlaubnis. Russisch ist auch offizielle ICAO-Sprache. Das hier Russisch vor Englisch kam, war "Herzenssache" zum großen Brudervolk der Sowjetunion. |
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Seite 2 brachte die persönlichen Angaben sogar mit Wohnadresse auf das Papier, gefolgt von Seite 2 wo eingetragen wurde, wann man erstmalig entweder zum Copiloten oder/und zum "Pilot in Command", PIC, zugelassen wurde, also endlich Kapitän geworden war. | |||||||||||
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Auf dAuf Seite 4 wurde die Erlaubnis jeweils in ihrer Gültigkeit verlängert.er Seite 5 wurde die Ersterteilung eines Type Ratings, der Zulassung für ein Flugzeugmuster, eingetragen, wobei seltsam war, dass dies in der DDR erst nach dem erfolgreichen Line Training (Streckeneinweisung) und Checkflug erfolgte, denn eigentlich bekam man das Type Rating nach dem erfolgreichen Simulator Course und eines ggf. nötigen Platztrainings, in der Regel 3 Platzrunden oder so. (nur bei Piloten die länger nicht geflogen sind.) |
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Auf Seite 6 wurden die verschiedenen Berechtigungen eingetragen. Das konnten die Lehrberechtigung, die Long Range Berechtigung oder eben die Berechtigung als Prüfer für Luftfahrtgerät, die jetzt "Check AC" genannt, sein. Die braune gesonderte Lizenz der SLI gab es nun dafür nicht mehr. |
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Seite 8 verzeichnete die IFR Berechtigungen für Anflüge, die als Category I, II oder II mit den dazugehörigen Minima für Start und Landung eingetragen wurden. Seite 9 verzeichnet hier ein Prüfungsrecht, d.h. die Abnahme von Prüfungen auf Prüfungsflügen zum Type Rating oder laufenden Überprüfungsflügen zum Qualifikationserhalt, wobei hier nicht zwischen Flugzeug und Simulator-Check unterschieden wurde. Beides war inbegriffen. |
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Da die INTERFLUG ja noch bis in das Jahr 1991 existierte, bekamen wir mit der Wiedervereinigung im Herbst 1990 auch den "Luftfahrerschein für Verkehrsluftfahrzeugführer" der BRD ausgestellt (Englisch auch nur "ATPL"), wobei unsere Ausbildung und alle Prüfungen/Überprüfungen nach gründlicher Überprüfung durch das LBA anerkannt wurden. |
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Neben dem Luftfahrerschein gab es nun immer ein sogenanntes Beiblatt "A1", welches bei jeder Verlängerung oder Veränderung neu vom LBA ausgestellt wurde. |
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Hier meine russische Pilotenlizenz, die ich im Zeitraum vom 11.Januar 1983 bis zum 15.April 1983 an der Höheren Fliegerschule in Uljanowsk erworben habe.
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Hier meine persönlichen Angaben | |||||||||||
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Hier die Art der Ausbildung in der ersten Zeile - Pilot In der zweiten Zeile der Name der Schule In Zeile fünf die Flugzeugtypen TU-134 und TU-134A In Zeile sechs die Bestätigung, das ich als Pilot zugelassen wurde |
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Hier mein Erlaubnisschein für Luftfahrtpersonal. Es ist die gleiche ATPL- Erlaubnis wie für Kapitäne. Mit einer Besonderheit auf Seite 9 |
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Hier wieder die persönlichen Angaben | |||||||||||
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Auf Seite 4 die eingetragenen Verlängerungen, jeweils aller zwei Jahre Seite 5 die Flugzeugtypen für die ich eine Berechtigung zum Führen als Pilot besessen habe |
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Seite 6 die Berechtigung für langstecken Flüge | |||||||||||
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Seite 8 die Erlaubnis bis zu einem Minimum der Kategorie I zufliegen Seite 9 ist ein besonderer Eintrag, da meine Pilotenlizenz mich gleichzeitig auch berechtigt als Navigator zu fliegen. Normal war es, das man nur eine Lizenz besitzen durfte. Da bei Interflug das Personal der Navigatoren sehr knapp bemessen war, musste ich aller halbe Jahre eine Umschulung jeweils vom Copiloten zu Navigator bzw. umgekehrt machen. Nach drei Jahren wollte ich diesen Stress nicht mehr achen, es sei den, dass ich eine Lizenz bekomme in der beide Bordfunktionen eingetragen sind. Das war aber per Gesetz nicht möglich. Also fand man einen Ausweg, ich denke auch mit Absprache des Verkehrsministerium, die Zusatzberechtigung als Navigator unter "Besondere Eintragungen" zu erteilen. |
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Die textile Deckelseite der Erlaubnis für Berufsflugzeugführer (CPL) in der DDR. "Erlaubnisschein für Luftfahrtpersonal" in blauer Farbe mit DDR Emblem in Golddruck. Diese war für viele die erste Lizenez in einer beruflichen Karriere als Pilot, die er nach Abschluß des Studiums, sowie der etwa einjährigen praktischen Ausbildung bei INTERFLUG (bis 500 Stunden Gesamtflugzeit) erhielt. |
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Seite 2 mit den persönlichen Daten des holders, seiner Unterschrift und der Rgistrierungsnummer, hier Nr. III / 0838. Auf Seite 3 die Erteilung der Erlaubnis als "zweiter Luftfahrzeugführer" am 28.09.1990. |
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Hier die "Alte" Lizenz für Navigatoren. Der Einband komplett in Rot gehalten | |||||||||||
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Erlaubnisschein für Flugnavigatoren mit meiner Zulassungsnummer 2028 | |||||||||||
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Hier wieder die persönlichen Angaben | |||||||||||
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Die Gültigkeit der Lizenz bis zu 03. Juli 1980. Danach habe ich die "Neue" Lizenz entsprechend der ICAO Richtlinien bekommen. Also grauer Einband mit einem roten Balken in der Mitte unten. Vergleiche auch die nächste Lizenz weiter unten von Rainer Scope. |
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Der Einband der Erlaubnis für "Flugnavigatoren" ebenfalls nach den Richtlinien der ICAO ausgestellt und mit einem roten Farbbalken. Die erste Innenseite oder das Decckblatt (wie man will) wie bei den anderen Erlaubnissen der DDR in drei Sprachen verfaßt. |
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Seite 2 mit Paßbild und den persönlichen Angaben des
Inhabers. Seite 3 mit der erneuten Nennung der Bordfunktion für die
diese Erlaubnis ausgestellt wurde und der Bestätigung der ausstellenden
Behörde mit Ort und Datum der Ausstellung.
Hier erneut die Zeichnung der Erlaubnis durch den späteren Leiter der SLI, Theodor Dadsitz. Diese Erlaubnis mit der Nummer X / 0078 wurde uns ebenfalls von dem Flugnavigator (Oberinstrukteur für Navigatoren) und späteren Flugbetriebsprüfer des LBA, Herrn Reiner Scope, mit großem Dank zur Verfügung gestellt. |
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Diese Seiten zeigen die Berechtigungen, die dem Inhaber der Erlaubnis zuerteilt wurden, sowie die Gültigkeit der Berechtigung. | ||||||||||
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Der Einband der Lizenz für Bordfunker in der zivilen Luftfahrt der DDR aus dem Jahre 1961. Im matten Braun mit nicht gerade kräftigem Goldeindruck der übliche Text des Deckels. Alles stammt aus einer Zeit, wo Flugsicherung
"international" (UdSSR, CSR, Rumänien, Bulgarien) noch per
Morsetelegrafie gemacht wurde. Position Reports, Enter Clearances, das
Einholen von METAR's und TAF's, Funkverbindungen zur homebase SXF usw.
waren Sache des Bordfunkers und wurden per Morsetaste mittels Telegrafie
erledigt. |
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Seite 2 zeigt wie immer die persönlichen Daten, hier
vom späteren Oberinstrukteur für Navigatoren der IL-62 Flotte, Reiner Scope. Reiner hat uns diese Lizenz zur Verfügung gestellt. Auf den nicht dargestellten Seiten 3 und 4 wurden die Erlaubnisse für den Sprechfunkdienst auf Frequenzen über 30 MHz (Bordfunker Klasse 3) und für den Sprechflugfunkdienst (Bordfunker Klasse 2) eingetragen. Diese Erlaubnisse gab es im Betrieb Verkehrsflug der Interflug nicht. | ||||||||||
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Die Gültigkeit wurde jedes Jahr erneuert (wohl immer nach dem Audiogramm der letzten FMK und dem Morse-Check durch den Oberfunker 1. Klasse) Ja, wir können heute drüber lachen, aber damals war das eine verdammt ernste und wichtige Aufgabe. Oft lebenswichtig für die gesaamte Crew und keiner konnte den Prachtkerl "Funker" wirklich überwachen. Flächendeckend VHF war nicht und CPDLC noch nicht einmal konzipiert. Nicht einmal A3 und SSB waren gängig. Seite 8 zeigt die zusatzberechtigung als Funker-Mechaniker. |
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Die Qualifikation zum Flugsprechfunk in Deutsch und English gehört zum ATPL dazu. Das gesondertes Zeugnis dazu nennt sich "Allgemeines Flugfunksprechzeugnis, kurz AFZ, und ist die höchste Qualifikation auf diesem Gebiet. Siehe auch Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Sprechfunkzeugnis_(Luftfahrt) |
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Obwohl heute keine Ausbildungzeit nachgewiesen werden muss, muss man dafür eine Prüfung bei der Oberpostdirektion bestehen. Bei der Interflug war dafür ein gesonderter Kurs über 4 bis 6 Wochen während der Ausbildung vorgesehen. | |||||||||||
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Nach der Wiedervereinigung bekamen auch wir bei der Interflug bundesdeutsches Recht in der Luftfahrt. Unser DDR-AFZ wurde aber anerkannt und bei der Oberpostdirektion Hannover umgeschrieben, jetzt in Rot-Orange statt Blau, doppelt so groß aber dafür wesentlich dünner. |
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Hier die Umschlagseite eines Flugfunkzeugnisses (Zweitschrift). Die erste Seite zeigt nochmals die Benennung des
Zeugnisses. Verwunderlich, das eine russische Bezeichnung fehlt, denn wir mußten den
Flugfunk auch in Russisch beherrschen. |
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Die Seiten 2 und 3 zeigen wieder die persönlichen Daten des Innhabers (holders), dessen Paßbild und Unterschrift. | ||||||||||
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Die Seiten 4 und 5 zeigen den Nachweis der bestandenen
Prüfung und den Umfang der erteilten Berechtigung, sowie das Datum der Ausstellung. Zu beachten ist, das hier das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen zuständig war. |
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Die Seiten 6 und 7 zeigen die
Verlängerungsnachweise, die alle 5 Jahre erbracht werden mußten. Dazu war
jedoch nur vom Arbeitgeber glaubhaft zu machen, daß die Tätigkeit, noch aktiv ausgeübt wurde. Dazu mußte das Zeugnis von der betrieblichen Erlaubnisstelle (Frau Fauth und Frau Radig lassen grüßen!) eingereicht werden. Bei der Crewplanung war für diese Zeit dafür Sorge zu tragen, daß die restlichen Besatzungsmitglieder ein gültiges Zeugnis hatten. |
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Die vorletzte Seite ( in der Orginalfarbe) enthält einen Vermerk, wo der
Inhaber des Zeugnisses beschäftigt war, was hier vom Postrat Martin bestätigt wurde.
Auf der letzten Seite dann noch die Gebührenmarke von 3,- DDR- Mark für die Verwaltungsgebühren. |
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1. Seite des Ausweis für Prüfer für Luftfahrtgerät mit der Prüfernummer | |||||||||||
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Auf Seite 2 und 3, wie gewöhnlich, die persönlichen Angaben | |||||||||||
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Auf Seite 4 die erlangten Berechtigungen Auf Seite 5 der Aussteller (hier die SLI) und die entsprechende Stempelnummer des Prüfers |
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Auf Seite 7 die erforderlichen Verlängerungen (alle zwei jahre) | |||||||||||
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Hier die Papphülle, der technischen Erlaubnis, die in INTERFLUG-eigener Regie ausgegeben und verwaltet wurde. Die Innenseite zeigt, daß diese Lizenz auf ein Fachgebiet beschränkt war, dafür aber alle bei INTERFLUG betriebenen und gewarteten Flugzeuge umfaßte. Unterschrieben hatte hier der damalige Direktor Peter Bork. |
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Bei dieser vorläufigen Lizenz von Günter Bliedtner,
deren Kopie uns von Horst Materna überlassen wurde, handelt
es sich in der Tat um ein Special, einem echten Leckerbissen für den
luftfahrthistorisch engagierten Liebhaber. Auch die russische Schreibweise von "Glawny Direktor" Pieck einfach zwanghaft übersetzt als "Pik" ist interessant. Sogar die Unterschriften sind nicht identisch, sondern die zweite eben in Russisch, als ПИК. |
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Auf der linken Seite unser altes Crew Member Certificate.
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Die neueren Crew Ausweise, ab September 1988, sahen dann so aus. Sie waren auch bedeutend kleiner (8 x 10 cm)
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Hier die Ansicht einer Vollmacht der SLI, um Untersuchungen von Flugvorkommnissen in der zivilen Luftfahrt durchzuführen. |
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Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Organen war eine der Grundvoraussetzungen um Flugvorkommnisse bewerten und aufklären zu können. Es wurde deshalb in dieser Vollmacht, das förmliche Ersuchen um Hilfe, auf der rechten Umschlagseite vorangestellt. Auf der linken Seite ist die Nummer der Lizenz vermerkt. Seite 2 und 3 zeigen wieder die persönlichen Daten des Lizenzinhabers und das Ausstellungsdatum. Hier der 15. Januar 1979. | ||||||||||
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Die Seite 4 war für eventuelle Änderungsvermerke vorgesehen.
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Auf den Seiten 5 und 6 wurden alle Berechtigungen des Lizenzinhabers aufgelistet. |
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Auf den Seiten 7 und 8 dann die entsprechenden Verhaltensregel. Auf der Seite 9 der Zeitraum der Gültigkeit und eventuelle Verlängerungen. |
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