Die alte INTERFLUG im www
Historische Betrachtungen zur einstigen DDR-Fluggesellschaft INTERFLUG

last updated:
08-Jun-2017


Revision 3.0
Erlaubnisse

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Autoren: Gerd Ritter, W.Hakansson

Im Folgenden eine Reihe von verschiedenen Erlaubnissen und Berechtigungen, die bei der INTERFLUG zur Anwendung kamen.

Fahrerlaubnis
Die nebenstehend gezeigte Betriebsfahrerlaubnis (neuwestdeutsch: Führerschein - Das Substanstiv "Führer" war in der DDR negativ besetzt und wurde vermieden, darum hatten wir lieber  Leiterpersönlichkeiten) stammt ebenfalls von Joachim Zäske (Vielen Dank Joachim). Damit wurde dem Inhaber erlaubt auf dem INTERFLUG Gelände die folgenden Fahrzeuge (E-Karren, Multicar, Kleintransporter und Lastkraftwagen) zu fahren.Grundlage für die Erteilung dieser Erlaubnis war die zugrunde liegende Fahrerlaubnis Nr. K 161 939 in der Klasse V (LKW), die ebenfalls mitgeführt werden mußte. Des weiteren mußte eine dienstliche Notwendigkeit vorliegen, was die Bestätigung durch den Abteilungs- oder Betriebsteilleiter erforderte.
Parkgenehmigung

Abgebildet ist eine sogn. Parkkarte aus den 70er Jahren, die das Parken auf demParkplatz für Fliegendes Personal  erlaubte. Diese Parkberechtigungen wurden vom Betriebsteil ausgestellt und übrigens von der Polizei, eine Art staatlichem Werkschutz, der eine Polizeiwache auf dem INTERFLUG-Gelände (gegenüber Haupteingang Block A) unterhielt, kontrolliert. Betriebliche oder gar private Wachdienste gab es natürlich nicht. Alle Polizeigewalt war staatlich und letztlich dem Ministerium des Innern unterstellt.

Das Fahrzeugkennzeichen DM bedeutete nicht etwa Mitteldeutschland, wie lange Jahre bei den Flugzeugen in der DDR, sondern war ein typisches Kennzeichen aus dem Bezirk Potsdam (D, später auch P). Es handelte sich um einen blaßgrünen Trabant.

Parkgenehmigung 1

Hier eine Parkgenehmigung aus dem Jahre 1976, die nun von der Flughafenverwaltung beim Direktor Flughäfen, der für die Parkplatzbewirtschaftung zuständig war, ausgegeben wurde und für alle allgemeinen INTERFLUG-Parkplätze gültig war (außer Sonderparkplätze). Der grüne Schrägstrich ist inzwischen verblaßt, ebenso wie die  Stempel. Die Struktureinheit wurde nun nach einer Nomenklatur mit einem Zahlencode verschlüsselt. 06/05 müßte der Flugbetrieb gewesen sein. Mir ist allerdings nicht mehr bekannt wofür 06 und 05 gestanden haben.

Parkgenehmigung 2

Hier die Erneuerung der obigen Parkkarte aus dem Jahre 1978. Auch hier haben der grüne Schrägstrich und die Stempel den Lichteinfluß über die Jahre nicht überstanden.

Mir ist nicht mehr bekannt, ob eine Erneuerung (Neubeantragung) regelmäßig alle zwei Jahre obligatorisch war (wahrscheinlich) oder ob es hier um reinen Zufall handelt. Die Benennung der sogn. Struktureinheit mit 06/05 hatte zumindest die zwei Jahre überdauert.

Parkgenehmigung 3

Hier die erneuerte Parkgenehmigung aus dem Jahre 1980 und noch am besten erhalten, obwohl auch hier der Schrägstrich sein blau fast verloren hat. Auch hatte die Bezeichnung der Struktureinheit die Jahre nicht überlebt und war inzwischen re-organisiert worden, was immer 4-4/24 jetzt genau war? Auf alle Fälle irgendetwas im Flugbetrieb, ob das bis zur Flugstaffel hinunter aufgelöst war, vermag ich nicht mehr zu sagen.

Hier die Parkgenehmigung Nr. 2039 für INTERFLUG-Betriebsparkplätze des "Betriebsangehörigen" aus dem Jahr 1989.
Es fehlen Unterschrift und Betriebsstempel, sowie Verlängerungsstempel (die vier kleinen Felder links unten).

IUR4-60

Hier die Parkgenehmigung Nr. 2361 für das Fahrzeug mit dem polizeilichen Kennzeichen IUR 4-60 vom 6. Sep. 1990, also kurz vor der offiziellen Vereinigung beider deutscher Staaten.

Parkkarte 01

Hier ein ausgesprochen seltenes Stück, die Parkkarte vom Sonderparkplatz NPA mit der Nummer 000001. Leider gehört sie nicht mir, sondern Horst Materna.

Essensausweis Jo

Hier ein Essenteilnehmerauseis, der in der Werkskantine vorgezeigt werden mußte, damit der Werktätige kostenlos/kostengünstig am Betriebsessen teilnehmen durfte, beziehungweise stark subventionierte Essenmarken kaufen konnte. Mittagessen für nur eine DDR-Mark war nicht unüblich in der DDR. Die manchmal lieblose Qualität des Essens war allerdings auch sehr oft ein Kritikpunkt in vielen Gewerkschaftsversammlungen, denn da wäre weit mehr möglich gewesen. Hungern mußte nämlich in der DDR absolut niemand, was oft der "freien" Welt in der Regenbogenpresse suggeriert wurde.

Besondere Bedingungen gab es für Schichtarbeiter, insbesondere im 3-Schicht-System, wozu auch das Fliegende Personal zu rechnen war. So war, glaube ich, das Essen in der Nachtschicht immer kostenlos. Die Verpflegung an Bord war z.B. stets kostenlos.

Lange

Hier weitere Essenteilnehmerausweise, in diesem Fall von Günter Lange aus der Flugtechnik. Man aß bei der INTERFLUG nicht, sondern man nahm am Essen teil. Doch das ging dafür sehr geordnet zu, mit Ausweis nämlich und streng nach Werkküchen getrennt, warum ein guter Techniker natürlich immer für jede Werkküche eine Ausweis dabei hatte ( siehe Bild )

Für die Piloten war das nicht so einfach. Waren wir einmal im Südteil zu einer techn. Einweisung und wollten dort essen, ich meine, am Essen teilnehmen, mußte das zuvor angemeldet werden und später gab es dann auch Essenmarken für verschiedene Gelegenheiten. Piloten bekamen ja normalerweise ihr Essen während des Fluges an Bord, was natürlich, dank der Passagiere, viel besser war und sicherlich auch so einigen Neid auslöste.

Essenmarken

Ein Essenmarkenblock sah dann etwa so aus. Doch das änderte sich ständig. Stets wurde alles neu organisiert. Das Betriebsessen war stets ein Verlustgeschäft für die INTERFLUG und damit für uns Werktätige auch, waren wir doch die Eigentümer. Volkseigentum stand nämlich überall drauf.

Piloten brauchten an Bord natürlich keine Essenmarken. Das Essen war später sogar vom Ernährungsinstitut in Potsdam-Rehbrücke zusammengestellt worden, um eine möglichst optimale Ernährung unserer Top-Kader in den Cockpits zu gewährleisten. Das kann wohl heute kaum noch eine Airline auf der Welt vorweisen.

Mahlzeit
Hier zwei weitere Essen-Marken aus den langen Jahren der INTERFLUG, in diesem Fall betraf es die "Essenversorgung" der Lehrlinge, die somit zur "Lehrlingsversorgung" wurde. Kostenlos (es entzeiht sich gegenwärtig meiner Kenntnis, wann ein Lehrling dazu berechtigt war, immerhin mit Stempel und Unterschrift - war das Frau Sahle?) oder für nur eine Mark der DDR (M) wurde ein sicherlich schmakhaftes Essen verabreicht.
Betriebsausweis

Dieser Betriebsausweis war ein Interimausweis für die Zeit des Studiums in Berlin. Da man zum  Studium von der INTERLUG deligiert worden war und teilweise im INTERFLUG Gelände tätig war, benötigte man einen solche Ausweis, der nur zusammen mit dem DeutschenPersonalausweis (DPA) gültig war.

Betriebsausweis Rückseite

Hier die Rückseite des Ausweises, wo per simplem Stempel die INTERFLUG-Standorte eingetragen sind, für die dieser Ausweis gültig war.

Erfurt darum, weil wir dort über ein halbes Jahr unsere fliegerische Grundschulung bekamen, es war unser Phoenix in Thüringen. Das war zwar nicht so exotisch, dafür war die Ausbildung besser. Leider habe nur etwa sieben Jahrgänge diese, eine vergleichbare oder bessere Ausbildung genossen. Dann waren die Luftstreitkräfte wieder für die Ausbildung zuständig. (Offiziershochschule Kamenz/Bautzen/Rothenburg/Dresden). Die LSK bestimmtem dann, wer zur INTERFLUG "ausgesondert" wurde, wohl nicht militärisch gut genug war..

Betriebsfahrerlaubnis Lange

Hier die Betriebsfahrerlaubnis von Günter Lange, ausgestellt für alle E-Karren, Multicar, Kleintransporter und PKW. Die Kästechen auf der linken Seite dienten zum Nachweis an der Teilnahme an den Kraftfahrzeugschulungen. Diese wurden hier abgestempelt. (Danke Jens)

GÜST Karte

Hier das Exemplar einer sognannten GÜST-Karte (Spende von Dirk Kröling), welche als Zugangsberechtigung für verschiedene Güstbreiche erforderlich war. GÜST bedeutet Grenzübergangsstelle. Flughäfen waren wie Seehäfen und andere Grenzübergänge GÜST-Bereiche. Die Zugangsberechtigung, welche für den nichtöffentlichen Teil beantragt werden mußte, gab es für bestimmte Bereiche, so durfte nicht jeder unbedingt überall hin. Piloten, die nur zum Dienst in Uniform auf den Flughafen und auf das Vorfeld mußten, benötigten keine GÜST-Karte. Sie wurden von der Einsatzleitung per Telex an den Zugangspunkt in der NPA (gelbes C) gemeldet und mußten sich dann dort ausweisen. Hatten Piloten jedoch einen anderen Job in der Administration des Flubetriebes inne, benötigten sie zum Betreten der GÜST in ziviler Erscheinung ebenso eine solche Karte, z.B. um die Flight Manuals (Flughandbücher) in den Flugzeugen upzudaten. So hatten z.B. Fluginspekteur der SLI eine solche Karte für alle Bereiche des Flughafens. Der Verlust war sofort meldepflichtig und ein schweres Vergehen, welches die Verweigerung einer neuen Berechtigung und damit eine erhebliche Arbeitseinschränkung mit sich bringen konnte, bis zur Umsetzung auf eine andere Funktion, zumindest zeitweilig.

GÜST Materna

Eine weitere GÜST-Karte mit der Nummer 117022 stammt von Flugkapitän i.R. Dipl.-Ing. Horst Materna.

Als ehemaliger Direktor des Flugbetriebes Verkehrsflug hatte er natürlich Zugang zu relativ vielen Bereichen, was durch entsprechende Stempeleinträge am oberen Rand gekennzeichnet wurde.

Hier die Erläuterung im einzelnen

C
Berechtigung für die Anbauten an der NPA, westlich die VIP-Abfertigung, östlich der Transitbereich für West-Berlin
TR Zugang zu allen Transiträumen
PKL Paß-Kontrollllinie, d.h.  Zugang auch zu den Zoll- und Gepäckkontrollräumen
F Zugang zu allen luftseitigen Flugbetriebsflächen
Die Karte galt für alle DDR-Flughäfen

 

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