Nachfolgend habe ich aus meinem Fundus einige typische Unterlagen zusammengestellt.
Vieles spricht für sich und braucht auch für Außenstehende keine Erklärung.
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Der Arbeitsvertrag,
hier geändert nach einigen Jahren Arbeit als Wartungsingenieur sowie der Funktionsplan, mit Aufgaben und
Befugnissen für den Arbeitsplatz |
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Der Erlaubnisschein,
sehr wichtig für Technisches Personal in der Luftfahrt |
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Die Referenzplakette machte Befugnisse für alle sichtbar,
(Abt.-Bezeichng. rot unterlegt – keine Leitungsfunktion,
Name rot unterlegt – Zutrittsberechtigung für Flugzeug innen,
graues Feld – entscheidungsbefugt) |
Der Signumstempel in Ergänzung oder als Ersatz für die Unterschrift in der Flugzeugdokumentation,
(I steht für Ingenieurtechnische Abteilung,
Z für FB Zelle / Systeme u. 10 lfd. Nr.) |
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Der Ingenieurpass, in der aktiven Arbeit eher ein Alibi für eine ab und zu mögliche Prämie oder eine entsprechend dotierte Auszeichnung |
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Hier Gedankenstütze beim Erinnern an einige arbeitsreiche, manchmal auch nervende Aktionen. Auf der rechten Seite z.B. ist vermerkt
die recht anspruchsvolle Aufgabe der Entwicklung eines Programms der zustands+abhängigen Wartung
für pneumatische Kabinendruckregelgeräte der Flotten IL-62, Tu-34/A und IL-18 |
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Der Dienstreisepass,
für Dienstreisen zu ausländischen Partnerfirmen, wie Flugzeugherstellern, Reparaturwerken und Luftverkehrsunternehmen, hier nur die entscheidenden Seiten.
In der Flugtechnik der Normalfall: zwar gültig für alle Staaten der Welt, aber nur mit einem
Dienstvisum für die ehemaligen RGW-Länder versehen. Der Reiseverkehr nach Ungarn, Polen und
in die CSSR war für DDR-Bürger ohnehin visafrei.
Der Besitzer eines solchen Passes, wie der DDR-Bürger im Allgemeinen , war damit auch
in der Wahrnehmung beruflicher Aufgaben eingeschränkt auf den Bereich der RGW-Partnerländer...
Ende der 80er-Jahre hatten diese Einschränkungen in der Flugtechnik z. B. zur Folge, dass so mancher Mitarbeiter auch von vornherein chancenlos war bei der Einführung der A310 bei Interflug eine „tragende Rolle“ zu spielen.
Es war letztendlich unwichtig, ob fachliche Vorgesetzte das für die Erfüllung einzelner Aufgaben im
Betrieb für erforderlich hielten. Die gemäß Funktionsplan vorgesehene Arbeitsaufgabe von Fach-ingenieuren, die Einweisung beim Hersteller (hier Airbus) wahrzunehmen, war damit nicht möglich. |
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Nicht unwichtig war in diesem Zusammenhang der Einfluß des nachfolgenden Teils,
bei „7 Sachen“ ohnehin überflüssig...
Die MfS-Akte (soweit vorhanden),
mit Aufzeichnungen zur Person.
Einziges Teil dieser Darstellung, um deren Beschaffung man sich nicht selbst kümmern musste. Das erledigten Haupt- und Nebenamtliche unaufgefordert. Ob die gesammelten Informationen sachlich richtig oder falsch oder evtl. sogar gewollt tendenziös waren, konnte man als passiv Beteiligter nicht wissen und auch nicht nachprüfen.
Als Betroffener spürte man nur die Folgen (siehe Reisepass). Kosten spielten dabei offensichtlich kaum eine Rolle. Als Staat im Staate war die „Firma“ keinem außer sich selbst rechenschaftspflichtig.
Das Beste daran war, dass man das Ende dieser Entartung noch miterleben konnte! |
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